Gibt es ein Gründungzuschuss für nicht leicht zu vermittelnde, arbeitslose Existenzgründer? Wir beantworten es.
Hier ein aktueller Tipp zum Thema Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss wird Arbeitssuchenden gewährt, wenn diese sich selbstständig machen und zu dem Zeitpunkt noch mindestens fünf Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld Eins haben. Du erhältst dein Arbeitslosengeld plus einen Bonus von 300 € jeden Monat für insgesamt sechs Monate weiter, nachdem du deine Tätigkeit aufgenommen hast. Wirst du von deinem Chef entlassen, kannst du dich für einen Tag arbeitssuchend melden und schon am nächsten Tag gefördert mit deiner Selbstständigkeit beginnen. Die Leistung ist eine „Kannleistung“, das bedeutet, dass die Arbeitsagentur entscheiden darf, ob du diese Leistung bekommst. Momentan beobachten wir den Trend, dass die Leistung dann versagt wird, wenn die Arbeitsagentur der Meinung ist, dass sie dich selbst vermitteln kann.
Ausführliche Informationen zum Thema Gründerzuschuss findest du auf der Seite der Arbeitsagentur unter: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen